- Alle Lehrgänge sind förderbar -
Lehrgang an einer Hufbeschlagschule - Vorbereitungslehrgang
Vorbereitungslehrgänge starten Anfang Januar, Mai und September eines jeden Jahres.
Vier Monate haben die Prüflinge nun Zeit, ihr Erlerntes zu festigen und zu ergänzen. Nicht nur die Praxis am Pferd, sondern auch die Theorie sind wesentliche Bestandteile des Lehrplanes.
Die Inhalte sind die, die für den Praktikumsteil als Lehrstoff schon aufgezählt wurden.
Der Vorbereitungslehrgang findet an einer dafür zugelassenen Hufbeschlagschule statt.
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang und Abschlussprüfung
Abschlussprüfung
Bei einer Abschlussprüfung nach vier Monaten in der Hufbeschlagschule wird in zwei Tagen der Lernstoff abgefragt.
Ergänzend dazu wird in einer 3-stündigen schriftlichen Prüfung theoretisches Wissen geprüft.
Ein ausführlicher Fallbericht mit Fotos und einer Dokumentation aktueller Literaturangaben bildet den dritten Teil der Prüfung.
Ein Jahr nach Einführung des neuen Hufbeschlaggesetzes bzw. der Hufbeschlagverordnung sind erste Erfahrungen in ca. 6 Prüfterminen in Rheinland-Pfalz gemacht worden.
Die Schwierigkeiten, die sich herauskristallisierten, waren nicht in der Durchführung des Hufbeschlages oder in der schriftlichen Arbeit zu finden. Probleme bereiteten immer wieder die mündlichen Fragestellungen am Pferd wie Stellungsbeurteilungen, sonstige anatomische Besonderheiten an Beinen und Hufen, Empfehlungen zur Materialwahl des Hufbeschlages sowie vor allem die Fähigkeiten in der Kommunikation mit dem "Kunden".
Im Zuge der Ausbildung soll auch der Wandel vom reinen Handwerker hin zum Dienstleister "Hufschmied" vermittelt werden. Die dazu nötigen Fähigkeiten wie Kommunikation, Organisation und Maßnahmen zur Qualitätskontrolle sind oft nicht ausreichend vorhanden.
Sie gehören zu den im Lehrplan aufgeführten und vor allem im späteren Berufsleben wesentlichen Punkten, die für eine erfolgreiche Tätigkeit zwingend erlernt werden müssen. Hier muss offensichtlich die Ausbildung noch intensiviert werden, um den gestiegenen Ansprüchen an den Berufsstand zu genügen.