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Einführungslehrgang für angehende Hufschmiede / Hufschmiedinnen
Im Zuge des neuen Hufbeschlaggesetzes ist die Ausbildung der Hufschmiede neu geregelt. Ziel dieses Gesetzes ist es unter anderem, seine solide und vor allem auch spezifische Ausbildung für die in der Praxis tätigen Hufschmiede zu vermitteln. Die Ausbildung beginnt mit einem 4-wöchigen Einführungslehrgang. Während dieses Lehrganges werden notwendige Grundlagen für die Aufnahme einer praktischen Tätigkeit in der Huf- und Klauenbearbeitung erarbeitet. Neben theoretischem Unterricht wird auch praktisch gearbeitet. Die Dauer des Lehrganges beträgt 4 Wochen mit mindestens 160 Stunden Lehrgangszeit. Der Einführungslehrgang soll vor der Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, vor allem vor dem Praktikum absolviert worden sein. Während der 2 folgenden Jahre wird im Praktikum, einer praktischen Zeit bei einem staatlich anerkannten Hufschmied das Notwendige für die tägliche Arbeit vermittelt. Anschließend folgt ein 4-monatiger Intensivkurs in einer Hufbeschlagsschule, in der das Erlernte sowohl praktisch als auch theoretisch gefestigt und vertieft wird. Mit der Abschlussprüfung werden die Fähigkeiten in Theorie und Praxis in einer 2tägigen Prüfung bescheinigt.
Einführungslehrgang
Theorie und Praxis werden in diesem Lehrgang unterrichtet. Der theoretische Teil des Lehrganges beschäftigt sich vor allem mit der Vermittlung von Kenntnissen der allgemeinen Biologie, der Evolution, dem Verhalten und damit den grundlegenden Reaktionsmechanismen der Huf- und Klauentiere. Der Lehrgang soll auch dazu dienen, die verschiedenen Nutzungsarten der Tiere zu erklären und den Umgang mit dem Tier erst einmal in der Theorie zu erläutern. Tätigkeitsbezogene Inhalte der Tiergesundheit, maßgeblicher Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen des Tierschutzes, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geben eine Übersicht über die verschiedenen Aspekte der späteren Tätigkeit als Hufschmied / Hufschmiedin. Im praktischen Teil des Einführungslehrganges werden Grundfertigkeiten mit dem Tier, insbesondere dem Pferd, die Verwendung von Werkzeugen und der Einsatz von Materialien im Huf- und Klauenbeschlag vorgestellt. Übungen an Hufpräparaten, sowie Demonstrationen des Hufbeschlages werden unter Einbeziehung der Lehrgangsteilnehmer durchgeführt.
Die Teilnahme an einem Einführungslehrgang ist ab dem 01.01.2009 in Rheinland-Pfalz Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Praktikumszeit
Nach einem absolvierten Einführungslehrgang kann die 2-jährige Praktikumszeit beginnen. Hier sollen die maßgeblichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Huf- und Klauenbeschlag mit dem Ziel erworben werden, sich in die Tätigkeit als Hufschmied / Hufschmiedin einzuarbeiten und die wesentlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Huf- und Klauenbeschlages zu erlernen. Dazu gehört auch das selbstständige Planen, Durchführen und Überprüfen der durchgeführten Tätigkeiten. Die Hufbeschlagsverordnung sieht dabei folgende Lernziele vor:
Die Während der praktischen Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten müssen durch einen Tätigkeitsnachweis in Form eines Berichtsheftes dokumentiert und durch die Unterschrift des Arbeitgebers bestätigt werden. In dem Berichtsheft soll der Ausbildungsfortschritt erkennbar sein und monatlich ein besonderer Fall ausführlich, möglichst mit Fotos und eventuellen Literaturangaben, beschrieben werden.
Lehrgang an einer Hufbeschlagschule - Vorbereitungslehrgang
Vier Monate haben die Prüflinge
nun Zeit ihr Erlerntes zu festigen und zu ergänzen. Nicht nur die Praxis am
Pferd, sondern auch die Theorie sind wesentliche Bestandteile des Lehrplanes.
Die Inhalte sind die, die für den Praktikumsteil als Lehrstoff schon aufgezählt
wurden. Der Vorbereitungslehrgang findet an einer dafür zugelassenen
Hufbeschlagschule statt.
Anmeldung
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Abschlussprüfung
Bei einer Abschlussprüfung nach vier Monaten in der Hufbeschlagschule wird in zwei Tagen der Lernstoff abgefragt. Ergänzend dazu wird in einer 3-stündigen schriftlichen Prüfung theoretisches Wissen geprüft. Ein ausführlicher Fallbericht mit Fotos und einer Dokumentation aktueller Literaturangaben bildet den dritten Teil der Prüfung. Ein Jahr nach Einführung des neuen Hufbeschlaggesetzes bzw. der Hufbeschlagverordnung sind erste Erfahrungen in ca. 6 Prüfterminen in Rheinland-Pfalz gemacht worden. Die Schwierigkeiten, die sich herauskristallisierten, waren nicht in der Durchführung des Hufbeschlages oder in der schriftlichen Arbeit zu finden. Probleme bereiteten immer wieder die mündlichen Fragestellungen am Pferd wie Stellungsbeurteilungen, sonstige anatomische Besonderheiten an Beinen und Hufen, Empfehlungen zur Materialwahl des Hufbeschlages sowie vor allem die Fähigkeiten in der Kommunikation mit dem "Kunden". Im Zuge der Ausbildung soll auch der Wandel vom reinen Handwerker hin zum Dienstleister "Hufschmied" vermittelt werden. Die dazu nötigen Fähigkeiten wie Kommunikation, Organisation und Maßnahmen zur Qualitätskontrolle sind oft nicht ausreichend vorhanden. Sie gehören zu den im Lehrplan aufgeführten und vor allem im späteren Berufsleben wesentlichen Punkten, die für eine erfolgreiche Tätigkeit zwingend erlernt werden müssen. Hier muss offensichtlich die Ausbildung noch intensiviert werden, um den gestiegenen Ansprüchen an den Berufsstand zu genügen.